Der politische Meinungsbildungsprozess der SPD beginnt in den Ortsvereinen. Aktive Mitarbeit im Ortsverein fängt damit an, dass Themen aus dem Wohnumfeld, vom Arbeitsplatz, aus den Verbänden, Vereinen und Organisationen in die SPD hineingetragen und diskutiert werden. Dies geschieht vor allem in den Ortsvereinen. Hier treffen sich die Mitglieder in der Regel einmal im Monat. Wesentlich dabei ist, dass die Politik der SPD nicht durch einsame Beschlüsse einiger „Oberfunktionäre“ festgelegt wird, sondern durch einen breiten demokratischen Diskussionsprozess von unten nach oben.
Die rund 3.500 SPD-Mitglieder in Thüringen organisieren sich in 115 Ortsvereinen. Diese bilden mit anderen Ortsvereinen die Kreisverbände, welche dem Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt entsprechen.
Von unten nach oben – so arbeiten wir
Die Mitglieder jedes Ortsvereines wählen sich einen Vorstand. Aus den Delegierten oder allen Mitgliedern der Ortsvereine setzt sich der Kreisparteitag zusammen. Der wiederum wählt die Delegierten zum Landesparteitag.
Der Landesparteitag ist das oberste Organ der SPD in Thüringen. Er findet in der Regel jährlich statt und berät über die politischen Zielsetzungen unserer Partei. Daneben wählt der Parteitag alle zwei Jahre den 24-köpfigen Landesvorstand.
Unsere Gremien
Der Landesvorstand
Der SPD-Landesvorstand setzt sich zusammen aus dem oder der Landesvorsitzenden, vier Stellvertreter/innen, dem oder der Schatzmeister/in und weiteren 18 Beisitzer/innen.
Der Landesparteirat
Der Landesparteirat setzt sich aus Vertretern der 22 Kreisverbände zusammen. Um seine Belange beim Landesvorstand durchsetzen zu können, gibt ihm unser Statut das Recht, vom Landesvorstand angehört zu werden.
Der Landesparteirat stellt die regionale Vertretung im Landesvorstand sicher. Er sorgt dafür, dass die Belange der Kreise in der Landespolitik Berücksichtigung finden.
Die Landeskontrollkommission
Die Landeskontrollkommission wird vom Landesparteitag gewählt. Ihr obliegt es, das Handeln des Landesverbandes bzw. seines Vorstandes auf die Umsetzung von getroffenen Beschlüssen zu kontrollieren. Sie kontrolliert den Landesvorstand.
Die Landesschiedskommission
Die Landesschiedskommission wird vom Landesparteitag gewählt. Sie wird tätig, etwa wenn über die Auslegung der Satzung Differenzen entstehen. Sie entscheidet auch in Streitfällen bei Aufnahmeanträgen und berät den Landesvorstand.