Straßenausbaubeiträge zukünftig abschaffen und Kommunen unterstützen
Eine Neuregelung zu den Straßenausbaubeiträgen ist seit einiger Zeit in der SPD, bei den Linken und Grünen in der Diskussion. Nicht zuletzt ein jüngst vorgestelltes Gutachten macht deutlich, dass es sich um eine komplexe Rechtsmaterie handelt.
Tiefensee: „Wir sollten jede Möglichkeit nutzen, den ländlichen Raum attraktiv für die dort lebenden Menschen zu machen. Besonders junge Familien, die dort bleiben wollen oder einen Umzug in den ländlichen Raum erwägen, sollten nicht mit zusätzlichen Lasten rechnen müssen. Nicht zuletzt deshalb möchte ich in meiner Partei und in der SPD-Landtagsfraktion für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes werben.“
Eckpunkte zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
1.) Die Regelung des geltenden Kommunalabgabengesetzes, wonach Gemeinden, die bestimmte Kriterien erfüllen, auf eine Beitragserhebung verzichten können, sofern die Entscheidung über die Durchführung der Straßenausbaumaßnahme ab dem 1. Januar 2019 getroffen wurde, wird noch im Jahr 2018 wieder aufgehoben.
2.) Die Straßenausbaubeiträge werden für Maßnahmen, über deren Durchführung nach dem 31.12.2019 entschieden wurde, abgeschafft. Eine rückwirkende Erstattung bereits gezahlter Straßenausbaubeiträge ist ausgeschlossen. Es gilt: Bescheid ist Bescheid.
3.) Alle Städte und Gemeinden erhalten ab 2020 als Kompensation für die entgangenen Beiträge einen jährlichen pauschalen Betrag. Die bereitgestellten Mittel sind ausschließlich für den Straßenbau zu verwenden und können von den Städten und Gemeinden angespart werden. Die bereitgestellten Mittel werden dynamisiert, z. B. entsprechend der aktuellen Baukostenentwicklung.