Lehmann: AfD-Spendensumpf muss trocken gelegt werden
Nachdem bekannt wurde, dass die AfD erneut eine Großspende aus dem Ausland nicht angezeigt hat, erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Thüringen, Diana Lehmann:
„Offenkundig versteht die AfD unter Alternative die kreative Auslegung des Parteiengesetzes. Es kann doch nicht sein, dass hier in großem Stil Recht gebrochen wird und die Verantwortlichen nichts zur Aufklärung beitragen. Ich fordere die Thüringer AfD auf, hier unverzüglich Transparenz herzustellen und ihre Spendenquellen offenzulegen. Hat der Thüringer Landesverband der AfD Spenden aus dem Ausland erhalten oder wurden Großspenden gestückelt? Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer und mit welchen Beträgen diese Partei unterstützt.“
Die SPD legt ihre Spenden gemäß dem Parteiengesetz offen.
Seit dem 1. Juli 2002 müssen Parteispenden von über 50.000 Euro unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt und anschließend als Drucksache und auf der Homepage des Bundestags veröffentlicht werden. Parteispenden über 10.000 Euro müssen in den jährlichen Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Sie erscheinen etwa eineinhalb Jahre nach Ende des betreffenden Jahres.