Grundrente: Leistung muss auch in der Rente belohnt werden

Tiefensee: Grundrente muss endlich kommen

Erfurt, den 03.02.2019 – Die durch den Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Einführung einer Grundrente wird von der Thüringer SPD nachdrücklich unterstützt.  Der Thüringer SPD-Landeschef Wolfgang Tiefensee äußerte sich am Sonntag dazu in Erfurt: „Die von Hubertus Heil vorgeschlagene Grundrente ist richtig und notwendig. Sie zollt denen Respekt, die ihr Leben lang gearbeitet, sich um andere Menschen gekümmert und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Diese Leistung muss auch in der Rente anerkannt werden. Das ist sozial gerecht.“

Tiefensee verwies außerdem auf die hohe Relevanz der Grundrente für Ostdeutschland:  „Die Grundrente oberhalb der Grundsicherung muss endlich kommen. Sie wurde viel zu lange durch die Union blockiert – gut, dass der Weg dafür nun frei ist. Der Vorschlag von Hubertus Heil ist richtig und zielführend. Er gleicht das aus, was vor allem mit Blick auf viele Menschen in Ostdeutschland  bisher vergessen wurde: dass Erwerbsbiografien in den neunziger Jahren im Osten häufiger Unterbrechungen aufweisen als in den alten Bundesländern. Das wurde in der bisherigen Rentengesetzgebung zu wenig berücksichtigt.“

Mit der vorgeschlagenen Grundrente, die Geringverdienern, vorwiegend Frauen, zugutekommen wird, soll eine Rente oberhalb der Grundsicherung ermöglicht werden. Für diesen Zuschlag zur Rente müssen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Entgeltpunkte für mindestens 35 Jahre “ Grundrentenzeiten“  erworben haben. Eine Friseurin zum Beispiel, die 40 Jahre auf dem Niveau des Mindestlohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 512,48 Euro*, mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960,90 Euro.* Der Rentenzuschlag soll ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden.

 

 *40 Jahre Mindestlohnniveau entspricht einem Durchschnittswert von 0,4 EP, 40 x 0,4 EP = 16 EP; 16 x 32,03€ = 512,48 €. Durch die Grundrente würde künftig der Durchschnitts-EP von 0,4 für 35 Jahre um das 2-Fache angehoben. Das ergibt einen Zuschlag zu den durch Beiträge erworbenen 16 EP von 35 x 0,4 EP = 14 EP; 14 x 32,03 € = 448,42 €; 448,42 € + 512,48 € = 960,90 €.