Grundgesetzänderung ermöglicht Investitionen in die Zukunft

Mit den von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes haben wir ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie umgesetzt: Wir ermöglichen Investitionen in die Sicherheit und in die Zukunft unseres Landes, ohne dies gegen den sozialen Zusammenhalt in unserem Land auszuspielen. 

Die Gewährleistung der inneren wie äußeren Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe und Europa sowie Deutschland mussten angesichts der Bedrohungen von Frieden und Freiheit bereits jetzt enorme Anstrengungen unternehmen, um die nationale sowie die europäische Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Gleichermaßen geht es auch um eine Stärkung der inneren Sicherheit und damit um mehr Mittel für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste sowie den Schutz der informationstechnischen Systeme. Mit der beschlossenen Grundgesetzänderung werden nunmehr alle Verteidigungsausgaben über ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht mehr unter die geltenden Schuldenregeln fallen. 

Zudem mobilisieren wir 500 Milliarden Euro für die Modernisierung der Infrastruktur im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Bereits auf dem Parteitag 2019 hat sich die SPD dafür ausgesprochen, den Investitionsstau in unserem Land zu beseitigen. Mit dem beschlossenen Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro sollen insbesondere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Krankenhäuser, die Energieversorgung, den Klimaschutz sowie in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsstruktur getätigt werden. Ziel ist es auch, private Investitionen in großem Umfang auszulösen.
Mit der Grundgesetzänderung erhalten ebenso die Länder im Rahmen der Schuldenregel künftig einen dem Bund vergleichbaren Verschuldungsspielraum.

Gleichzeitig bleibt für uns klar: Wir müssen die Schuldenregeln über die jetzt umgesetzten Schritte hinaus reformieren, um auch langfristig dringende Zukunftsinvestitionen in Deutschland und Europa zu gewährleisten.