Der Landesvorstand
Der SPD-Landesvorstand setzt sich zusammen aus dem oder der Landesvorsitzenden, vier Stellvertreter/innen, dem oder der Schatzmeister/in und weiteren 18 Beisitzer/innen.
Der Landesparteirat
Der Landesparteirat setzt sich aus Vertretern der 23 Kreisverbände zusammen. Um seine Belange beim Landesvorstand durchsetzen zu können, gibt ihm unser Statut das Recht, vom Landesvorstand angehört zu werden.
Der Landesparteirat stellt die regionale Vertretung im Landesvorstand sicher. Er sorgt dafür, dass die Belange der Kreise in der Landespolitik Berücksichtigung finden.
Die Landeskontrollkommission
Die Landeskontrollkommission wird vom Landesparteitag gewählt. Ihr obliegt es, das Handeln des Landesverbandes bzw. seines Vorstandes auf die Umsetzung von getroffenen Beschlüssen zu kontrollieren. Sie kontrolliert den Landesvorstand.
Die Landesschiedskommission
Die Landesschiedskommission wird vom Landesparteitag gewählt. Sie wird tätig, etwa wenn über die Auslegung der Satzung Differenzen entstehen. Sie entscheidet auch in Streitfällen bei Aufnahmeanträgen und berät den Landesvorstand.