Tiefensee zu Hartz IV: Wir dürfen Menschen nicht demotivieren

Erfurt, den 15.01.2019 – Seit heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht einen Fall, der vom Sozialgericht Gotha nach Karlsruhe überwiesen wurde. Das Gericht soll beantworten, ob die gegenüber dem Kläger verhängten Sanktionen nach SGB II verfassungskonform sind.

Der Landesvorsitzende der Thüringer SPD, Wolfgang Tiefensee, hatte bereits im März 2018 eine Reform von Hartz IV angemahnt und im Herbst öffentlich dazu ein Positionspapier vorgelegt: „Der pauschale Begriff des Arbeitslosen ist längst überholt. Wir müssen zukünftig noch besser und konsequenter zwischen aktiven und inaktiven Arbeitssuchenden unterscheiden“, sagt Tiefensee. „Die Statistik belegt unzweifelhaft: Die allermeisten Leistungsempfänger wollen arbeiten, bemühen sich aktiv um Arbeit und finden in zunehmender Zahl einen Arbeitsplatz. An diesen aktiven Arbeitssuchenden müssen sich Gesetze und Maßnahmen ausrichten. Wer Arbeitssuchende über einen Kamm schert, demotiviert die Mehrheit der arbeitssuchenden Menschen, behandelt sie unangemessen und leistet einer allgemeinen Stigmatisierung von Arbeitssuchenden Vorschub.“ Die Fallmanagerinnen oder Fallmanager müssten in ihrem Ermessen gestärkt werden zu entscheiden, um welche Personengruppe es sich bei dem Arbeitssuchenden handelt und daraus die Konsequenzen ziehen dürfen. Ein völliger Verzicht auf Sanktionen sei nicht zielführend.

Bei inaktiven Arbeitssuchenden muss im Einzelfall geprüft werden, ob und welche Vermittlungshemmnisse vorliegen und inwieweit Sanktionen verhängt werden müssen. Ziel sei es nach wie vor, Menschen in Arbeit zu bringen. Dazu sei ein weiterer Ausbau des geförderten Arbeitsmarktes notwendig. Er begrüße die Gesetzesvorhaben des Arbeitsministers Heil, Unternehmen bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen finanziell zu unterstützen: „Genau das ist der richtige Weg“, sagte Tiefensee.

Auf dem Positionspapier von November basiert auch die von der SPD initiierte Bundesratsinitiative: „Wir müssen die Reform von Hartz IV jetzt zügig angehen“, so Tiefensee. „Im Übrigen bleiben wir bei dem klaren Abstandsgebot zwischen Arbeit und dem Hartz IV-Satz. Der politischen Setzung von 8,50 Euro zur Einführung des Mindestlohnes sollte eine weitere Festlegung von 12 Euro ab dem 1.1.2021 folgen. Das würde nicht nur das Abstandsgebot berücksichtigen, das gesamte Lohngefüge verbessern –  nicht zuletzt in Ostdeutschland dringend notwendig – , sondern positive Wirkung auf den späteren Rentenbezug entfalten.“

 

Hintergrund:

Im Jahr 2017 waren durchschnittlich 112.207 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Thüringen gemeldet. Davon wurden zwischen Januar 2017 und Dezember 2017 lediglich 3.570 mit Sanktionen belegt.  Das sind nur ca. 3 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Von diesen erfolgte nur in ca. 9 Prozent der Fälle eine Sanktionierung, weil die Arbeitsaufnahme verweigert wurde oder Arbeitsverhältnisse ohne Begründung aufgegeben wurden. Wird berücksichtigt, dass einzelne Personen mehrfach sanktioniert werden, bedeutet das: Es gehört nur eine geringe Zahl von Arbeitssuchenden zur Gruppe der inaktiven Arbeitssuchenden.