Das Bürgergeld kommt
Im Jahr 2005 trat Hartz IV in Kraft. Auf viele undurchsichtige Regelungen im Sozialrecht folgten Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Die Reform hatte den Anspruch das Sozialrecht zu vereinfachen, Menschen leichter wieder in Arbeit zu bringen und allen das Existenzminimum zu garantieren. Doch die Reform blieb hinter den Erwartungen und Hoffnungen zurück. Es entstanden Minijobs, Millionen Menschen mussten aufstocken und die Reform wurde zur Last. Das änderte sich erst mit Einführung des Mindestlohns durch die SPD, bei dem sich viele Minijobs in reguläre Beschäftigungen wandelten und das sogenannte Aufstocken mit Transferleistungen immer mehr abnahm. Jetzt ist es an der Zeit Harz IV hinter uns zu lassen. Das Bürgergeld kommt. Mit ihm steigen die Ansprüche, Sanktionen fallen weg und Bürger:innen sind nicht mehr gezwungen sich vor den Behörden „nackig“ zu machen. Das Recht auf Arbeit rückt in den Vordergrund. Der Sozialstaat wird zum Unterstützer für Menschen, die in Arbeit kommen wollen. Weiterbildungen werden so beispielsweise mehr gefördert. Das neue Credo ist „Arbeit finanzieren, nicht Erwerbslosigkeit.“ Das Bürgergeld ist einer der größten und wichtigsten Reformen in den letzten 30 Jahren. Ab Januar 2023 geht es los!
Was sich beim Bürgergeld alles konkret ändert, kannst Du hier nachlesen.